Freistellungsbescheid

Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden:
Nach allgemeiner Rechtsprechung (zuletzt OFD Koblenz 2009) sind für Spenden bis 100 Euro generell und bis 200 Euro mit Einzelaufstellung keine gesonderten Spendenbescheinigungen für die Steuererklärung notwendig. Zur Erleichterung und Kostenminderung für Sie und uns bitten wir sie daher, ihren Mitgliedsbeitrag bzw. Spende unterhalb dieser Beitragsgrenze unter Nachweis der Einzahlung/Abbuchung ohne Spendenbescheinigung bei ihrem Finanzamt einzureichen. Für den Nachweis unserer steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit stellen wir Ihnen unseren aktuellen Freistellungsbescheid nachfolgend zur Verfügung,


Freistellungsbescheid 2018-2020

Freistellungsbescheid 2015-2017